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Schlagwort: Förderung

Unternehmen aus dem ISI-Zentrum Buchholz entwickelt digitalen Impfbegleiter

Mit App-Produkten, die Rettungskräfte in Notsituationen bei der Behandlung fremdsprachiger Patienten unterstützt, ist die aidminutes GmbH auf Erfolgskurs: Das Unternehmen mit Sitz im Buchholzer ISI-Zentrum für Gründung, Business und Innovation erweiterte nun im Auftrag der Bundesregierung seine Sprachassistenz-App „aidminutes.rescue (COVID-19)“ um einen digitalen Impfbegleiter.

Mit dem neuen „Impfmodus“ kann die Applikation nun auch das medizinische Personal bei Corona-Impfungen unterstützen. Dank dieser Funktion können die Ärzte und Helfer die Patienten in verschiedenen Sprachen zuverlässig und rechtssicher durch den Impfprozess führen. Das Impfgespräch wird dafür auf dem Endgerät sowohl dokumentiert als auch gespeichert. Der Aufklärungsprozess und die erfolgte Einwilligungserklärung können  archiviert werden und bieten einen rechtssicheren Nachweis über eine Impf-Aufklärung nach den gängigen Vorschriften.

Bislang sind die Inhalte der App in mehr als 40 Sprachen und Regionaldialekten verfügbar. Hinzu kommen Informationen in sowohl einfacher als auch kindgerechter Sprache. Grundsätzlich ist die Applikation auch weltweit nutzbar, da auch die Sprache der Behandelnden frei eingestellt werden kann. Die medizinischen Inhalte der App haben das Robert-Koch-Institut und die medizinische Fakultät der Universität Göttingen erstellt.

Die App „aidminutes.rescue (COVID-19)“  ist seit Anfang des Jahres 2020 in einer klinischen Studie beim Malteser Hilfsdienst an vier Rettungsstandorten in Niedersachsen im Einsatz. Informationen zum Projekt und zum Start-up unter https://www.aidminutes.com/

Steuerliche Forschungsförderung

Das neue Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Es soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Ziel ist, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.

Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen und wird mit der Körperschafts- oder Einkommensteuer durch das Finanzamt verrechnet. Begünstigt sind FuE-Vorhaben soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.

Detaillierte Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums (https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Forschungszulage/forschungszulage.html) sowie der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) (https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/forschungszulage).

Sie interessieren sich für eine Beantragung und benötigen weitere Unterstützung? Dann sprechen Sie gerne unseren Kooperationspartner im Bereich Innovationsförderung, das Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW), an. Kontakt:
Tel. 04141 787 08-0, tzew@tzew.de, www.tzew.de.